EU sieht Wirecard als Weckruf für mögliche Audit Reform

Reform & Debatte
29. Juni 2021

Mitten in den Endspurt des FISG-Gesetzgebungsprozesses in Deutschland platzte die Nachricht der EU, bis Ende des Jahres 2022 einen Vorschlag zur Reform der Unternehmensberichterstattung zu machen.
Der Gesetzgebungsvorschlag soll Änderungen in den drei Bereichen Corporate Governance, Abschlussprüfung (Audit) und Abschlussprüferaufsicht beinhalten.

Ziel ist die Verbesserung der Qualität der Unternehmensberichterstattung börsennotierter Unternehmen sowie der dazugehörigen Durchsetzungsmechanismen, von denen die EU insbesondere die Institutionen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfung im Auge hat. Der Zeitpunkt dieser Ankündigung, die von der EU-Kommissarin Mairead McGuinness vorgenommen wurde, überrascht.

Im Zuge der letzten großen Audit Reform im Jahre 2016 hatte sich die EU zwar ohnehin vorgenommen, die Wirksamkeit der neuen Regulierungen im Bereich der Abschlussprüfung (u. a. externe Rotation und strengere Trennung zwischen Prüfung und Beratung) unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zu überprüfen. Hierzu wurden jedoch erst für Herbst 2021 Ergebnisse erwartet und es war offen, ob die EU ein neuerliches Konsultationsverfahren einleiten würde.

Reaktion auf den Fall Wirecard

Die aktuelle Ankündigung, daraus macht die EU keinen Hehl, ist eine unmittelbare Reaktion auf den Fall Wirecard in Deutschland. Die EU sieht den Fall als einen Weckruf, der zeige, dass gleich mehrere Systeme der Unternehmensüberwachung verbesserungswürdig seien.

Auch der deutsche Gesetzgeber hat auf den Fall Wirecard reagiert. Ende Mai haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), verabschiedet. Es trat am 1. Juli 2021 in Kraft, enthält jedoch zahlreiche zeitliche Anwendungsvorschriften, die in vielen Fällen zu einer tatsächlichen Anwendbarkeit ab dem 1. Januar 2022 führen.

Das FISG enthält für den Bereich der Abschlussprüfung keine fundamentalen Reformüberlegungen, dafür fehlte am Ende der Legislaturperiode schlichtweg die Zeit. Expert*innen gehen daher nicht davon aus, dass es zu wesentlichen Qualitätsverbesserungen führen wird.

Ein Fokus: Marktkonzentration

Die EU wird das Thema Audit Reform nun noch einmal grundlegend beleuchten. Ein sehr wichtiger Aspekt wird hierbei die hohe Marktkonzentration bei Abschlussprüfungen börsennotierter Unternehmen sein. Diese sollte durch die Reform 2016 vermindert werden. Tatsächlich ist sie seitdem zumindest in Deutschland gestiegen (vgl. z. B. Köhler u. a., WPg 2021, Seite 345 ff.), weitere Details wird die von der EU beauftragte Studie zeigen.

Nun kommt für Deutschland hinzu: Aufgrund der im FISG enthaltenen Haftungsverschärfungen könnten sich einzelne Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vollständig von der Prüfung börsennotierter Unternehmen zurückziehen.

Eine geringere Anzahl von Anbietern bedeutet für die Unternehmen weniger Auswahlmöglichkeiten bei der Suche nach einem Abschlussprüfer im Rahmen der externen Rotation. Zudem führt sie zu weniger Wettbewerb unter den Anbietern, was der erwünschten Verbesserung der Prüfungsqualität nicht dienlich ist.

Die EU wird die in Deutschland beschlossenen Haftungsverschärfungen daher ebenso zur Kenntnis nehmen wie die vollständige Streichung der bisherigen Option zur Verlängerung der Mandatsdauer um 14 auf 24 Jahre im Fall einer Gemeinschaftsprüfung (Joint Audit).

Stattdessen gelten mit dem FISG nun einheitlich zehn Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit.

EU wird auch Joint Audits in Erwägung ziehen

Die Verlängerungsmöglichkeit um 14 Jahre war von der EU im Jahre 2016 als ein Anreiz für Joint Audits gedacht, da Joint Audits als ein mögliches Instrument zur Verringerung der Marktkonzentration angesehen werden.

Joint Audits werden folglich wiederum ein Gegenstand des Konsultationsverfahrens sein, das die EU ihren angekündigten Reformvorschlägen vorschalten wird. Es wird spannend zu beobachten, welche Schlussfolgerungen die EU aus der von ihr beauftragten Marktstudie, den jeweiligen nationalen Umsetzungen der Regulierungen 2016, dem Fall Wirecard sowie dem deutschen FISG im Einzelnen ziehen wird.

Sie möchten sich einen Überblick zu den verschiedenen politischen Positionen verschaffen? Wir haben weitere Informationen für Sie zusammengestellt:


Für weitere Themen rund um die Wirtschaftsprüfung und Mazars folgen Sie uns auch auf LinkedIn, X und XING.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Kommentare

Antwort

Ihre E-Mail Adresse wid nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert*.