Krypto in der Wirtschaft: Wie bilanziert man Bitcoin?

Digitalisierung & Innovation
3. Februar 2025

Der Wahlsieg Donald Trumps hat den Bitcoin auf ein neues Allzeithoch steigen lassen. Nicht nur in der Politik, auch in der Wirtschaft dürfte die Digitalwährung daher an Bedeutung gewinnen. Doch wie bilanziert man Bitcoin? Und welche zusätzlichen Berichtspflichten ergeben sich für die Unternehmen?

Auf rund 108.000 Dollar stieg der Bitcoin nach der Wahl Donald Trumps. Auslöser waren die Äußerungen des Präsidenten, eine strategische Bitcoin-Reserve für die USA aufbauen zu wollen. Auch wenn die digitale Währung später wieder leicht an Wert verloren hat: Die Idee könnte durchaus Nachahmer finden. So hat nicht nur der ehemalige deutsche Finanzminister Christian Lindner (FDP) für eine entsprechende Reserve plädiert. Auch in anderen europäischen Staaten und auf EU-Ebene wird das Thema diskutiert. Länder wie Bhutan und El Salvador, wo der Bitcoin als offizielles Zahlungsmittel gilt, verfügen bereits über Bitcoin-Bestände.

Mit Blick auf die Zukunft ist es damit mehr als wahrscheinlich, dass die wichtigste Digitalwährung auch für die Unternehmen an Bedeutung gewinnen wird. Als Vorreiter hat unter anderem der Autobauer Tesla bereits Bitcoin in seiner Bilanz ausgewiesen. Daneben gilt das amerikanische Software-Unternehmen Microstrategy als großer Bitcoin-Investor. Bei Microsoft konnten sich die Krypto-Befürworter hingegen zunächst nicht durchsetzen: Ende 2024 lehnte es eine Mehrheit der Aktionäre ab, Bitcoin-Bestände im Unternehmen aufzubauen. Und doch: Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis mehr und mehr Unternehmen die Welt der digitalen Währungen für sich entdecken.

Bundesfinanzhof: Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter

In vielen Ländern sind es nicht zuletzt die ungeklärten rechtlichen Fragen, die die Unternehmen davon abhalten, Krypto-Assets, also Vermögenswerte in Digitalwährungen, aufzubauen. Das gilt auch für Deutschland. Immerhin: In einer zentralen, lange diskutierten Frage hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 14. Februar 2023 mittlerweile für Klarheit gesorgt. Demnach sind Bitcoin und andere Kryptowährungen in Deutschland als Wirtschaftsgüter zu betrachten. Sie sind damit bilanzierungs- und steuerpflichtig, wenn sie von den Unternehmen gewerblich genutzt werden. Doch wie bilanziert man Bitcoin?

Laut Handelsgesetzbuch (HGB) sind Kryptowährungen immaterielle Vermögenswerte und werden auf Basis ihrer Anschaffungskosten bilanziert. Wie bei anderen immateriellen Vermögenswerten können Unternehmen sie abschreiben, wenn es zu Wertminderungen kommt. In seinem 2022 erschienenen „Knowledge Paper Kryptowährungen“  teilt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Kryptowährungen in zwei Klassen als Anlage- oder Umlaufvermögen ein. Zentrales Kriterium ist hierbei die Haltedauer der digitalen Assets. Hält das jeweilige Unternehmen seine Bitcoin länger als ein Jahr, kann es diese im Anlagevermögen unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausweisen. Im Umlaufvermögen sollen die Bitcoin geführt werden, wenn sie – etwa zu Spekulationszwecken – über einen kürzeren Zeitraum gehalten werden.

Bilanzielle Bewertung von Bitcoin

Die Klassifizierung in Anlage- oder Umlaufvermögen hat Auswirkungen auf die Bewertung der Bitcoin. Werden sie im Anlagevermögen geführt, gilt für Abschreibungen das gemilderte Niederstwertprinzip. Das heißt: Wertminderungen sind nur dann vorzunehmen, wenn sie von Dauer sind. Eine solche Einschätzung zu treffen, ist bei der Volatilität der meisten Kryptowährungen allerdings alles andere als einfach. Denn wann ist eine Wertminderung hier wirklich „von Dauer“? Eine Orientierung können die entsprechenden Bestimmungen für Wertpapiere geben.

Führen die Unternehmen ihre Krypto-Assets als Umlaufvermögen – also bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr –, gilt das strenge Niederstwertprinzip. Sie müssen Bitcoin und andere digitale Währungen dann mit ihrem exakten Wert am Bilanzstichtag ausweisen. Das ist herausfordernder, als es sich zunächst anhören mag. Denn der aktuelle Kurswert von Bitcoin unterscheidet sich oftmals deutlich von Handelsplatz zu Handelsplatz. Sinnvoll kann es daher sein, einen durchschnittlichen Kurswert auf Basis der Notierungen mehrerer wichtiger Krypto-Börsen zu bilden.  

Diese vier Risiken sollten Unternehmen kennen

Digitale Währungen unterliegen aufgrund ihrer hohen Volatilität einem sehr hohen Preisrisiko. Deshalb müssen Unternehmen am Bilanzstichtag mit hohen Wertverlusten rechnen, was sich aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlägt. Die Volatilität ist zudem nur eines von mehreren Risiken, auf die das IDW in seinem Krypto-Paper hinweist. Hinzu kommen IT-Risiken, Risiken durch die Zusammenarbeit mit externen Dritten und Risiken durch Gesetzeslücken auf der einen und neue, internationale Regularien für Digitalwährungen auf der anderen Seite.

Die größten Herausforderungen sieht das IDW im Bereich Technik und IT. So könne die im Grunde als sicher geltende Blockchain-Technologie aufgrund ihrer Transparenz zu Datenschutzproblemen führen. Es drohen zudem Gefahren durch Cyberangriffe auf die Blockchain und das eigene IT-Netzwerk. Die Sicherheitsarchitektur und Funktionalität der Blockchain ist zwar in den vergangenen Jahren verbessert worden, doch durch die damit verbundene Zunahme an Komplexität ergeben sich aus IDW-Sicht wiederum neue Sicherheitsprobleme.

Ein sehr reales Risiko stellt zudem die Wallet dar, das digitale Speichermedium also, auf dem die Bitcoin verwahrt werden. Verliert man den Zugangscode oder kommt er anderweitig abhanden, ist ein Zugriff auf die Bitcoin nicht mehr möglich. In der Krypto-Community kursieren zahlreiche Geschichten von erfolgreichen Krypto-Investoren, denen ihr „Private Key“ abhandengekommen ist – und damit defacto auch ihre Bitcoin-Millionen.   

Berichtspflichten durch Risiken – auch durch ESG-Aspekte?

Unternehmen, die mit Kryptowährungen arbeiten, müssen sich mit den genannten Risiken auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen zu ihrer Minimierung ergreifen. Sofern ein Unternehmen wesentliche Beträge an Kryptowährungen hält, muss es über diese Risiken im Lagebericht informieren. Das IDW hält es sogar für denkbar, dass Bitcoin-Positionen in der Bilanz zu einer Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung führen könnten. Grund ist der hohe Stromverbrauch, der durch das „Mining“ der Bitcoin entsteht. Unter Mining versteht man die energieintensiven Rechenprozesse, die nötig sind, um neue Bitcoin herzustellen. Mit Blick auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) könnte sich daher durchaus eine Berichtspflicht entwickeln, so das IDW. Andere Kryptowährungen setzen heute auf deutlich energieschonendere Verfahren.

Auseinandersetzung mit Bitcoin-Bilanzierung besser früher als später

Aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen deutet vieles darauf hin, dass Kryptowährungen, allen voran der Bitcoin, für die Unternehmen bald eine größere Rolle spielen könnten. Kommt es dazu, müssen sich die Unternehmen mit der Bilanzierung ihrer Assets auseinandersetzen. Daneben können sich zusätzliche Berichtspflichten ergeben, speziell mit Blick auf die Risikobewertung, möglicherweise auch aus dem ESG-Bereich. Noch sind nicht alle Fragen hierzu geklärt, dennoch ist es für die Unternehmen lohnenswert, sich bereits heute mit der Bilanzierung von Bitcoin auseinanderzusetzen.

Für weitere Themen rund um die Wirtschaftsprüfung und Forvis Mazars folgen Sie uns auch auf LinkedIn.

Kommentare

Antwort

Ihre E-Mail Adresse wid nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert*.