ESEF geht in die nächste Runde: Sind Sie bereit?

Digitalisierung & Innovation
7. Februar 2022

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben die Abschlussinhalte kapitalmarktorientierter Konzerne vereinheitlicht. Mit dem European Single Electronic Format (ESEF) wurde 2020 ein EU-weit einheitliches elektronisches Format für Abschlussinformationen festgelegt, das erstmals für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Allerdings galt ESEF zunächst nur für die Angaben in den primären Rechenwerken und für wenige vorgegebene Basisangaben aus dem Anhang von Einzel- und Konzernabschlüssen.

Jetzt hat der Gesetzgeber ESEF verschärft: Für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2022 gelten höhere Anforderungen. Außerdem müssen diese prüfungssicher implementiert werden. Der Standard zur ESEF-Prüfung (IDW PS 410 (10.2021)) wurde jüngst in finaler Fassung verabschiedet. Bei der praktischen Implementierung der ESEF-Anforderungen sind viele Entscheidungen zu treffen, wobei es unterschiedliche Handlungsoptionen gibt.

ESEF geht auf EU-Verordnung 2019/815 zurück

Nachdem der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt haben, wurde das ESEF-UmsG im Bundesgesetzblatt am 18. August 2020 veröffentlicht und somit die EU-Verordnung 2019/815 in nationales Recht umgesetzt. Seither müssen inländische kapitalmarktorientierte Unternehmen die EU-Formatvorgaben in ihren Jahresfinanzberichten im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) beachten.

Das ESEF-UmsG führte zu Änderungen der Offenlegungsvorgaben des § 328 HGB. Demnach müssen die betroffenen Unternehmen nunmehr die nach § 325 HGB offenzulegenden Dokumente im XHTML-Format offenlegen und ihren Konzernabschluss nach der XBRL-Taxonomie auszeichnen. Darüber hinaus wurden Regelungen zur Sicherung der Qualität von externer Seite etabliert: Abschlussprüfer*innen müssen nunmehr auch auf die Einhaltung der ESEF-Konformität achten (Prüfungspflicht gem. §§ 317 und 322 HGB).

ESEF betrifft alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland

In Deutschland sind die ESEF-Anforderungen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse verpflichtend umzusetzen. Für Konzernabschlüsse nach IFRS gelten darüber hinaus erweiterte ESEF-Vorgaben. Dies bedeutet, dass Finanzinformationen im IFRS-Konzernabschluss so zu etikettieren sind – man spricht vom sogenannten Tagging –, dass sie maschinell ausgelesen werden können. Vorgegebene Etiketten werden an einzelne Abschlussdaten geheftet und mittels iXBRL in ein xHTML-Dokument eingebettet. Etiketten enthalten beispielsweise Informationen zur Währung oder zum Berichtszeitraum und sind aufgrund ihrer Standardisierung maschinell auswertbar. Allerdings werden sie für Menschen vom Browser nicht angezeigt, sodass der Abschluss wie gewohnt lesbar bleibt. Ziel des Ganzen ist es, IFRS-Konzernabschlüsse unabhängig z. B. von Sprache und Format besser vergleichen zu können und dem Kapitalmarkt einen schnelleren Informationsaustausch zu ermöglichen.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 gestartet sind, ist eine Etikettierung für die primären Abschlussbestandteile des IFRS-Konzernabschlusses verpflichtend (d. h. für die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapitalveränderungs- und Kapitalflussrechnung) sowie für essenzielle Unternehmensinformationen (z. B. Name, Sitz und Zweck des Unternehmens). Seit dem 1. Januar 2022 sind, statt bislang zehn, stolze 244 Angaben im Anhang zu etikettieren. Dabei ist ein sogenanntes „Block Tagging“ vorgeschrieben: Der gesamte Absatz, in dem sich eine Information befindet, muss etikettiert werden. Natürlich dürfen Unternehmen darüber hinausgehend eine detaillierte Etikettierung der vorgeschriebenen Angaben im Anhang sowie von weiteren Angaben freiwillig vornehmen.

ESEF beinhaltet eine technische Komponente

Technisch betrachtet, müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Abschlüsse gemäß ESEF im sogenannten xHTML-Format (Extensible Hypertext Markup Language) offenlegen. xHTML bietet die Möglichkeit einer individuellen Erweiterung der bekannten HTML-Sprache, auf deren Basis Inhalte für die Anzeige im Browser aufbereitet werden. Für IFRS-Konzernabschlüsse sind außerdem Etikettierungen mittels iXBRL (Inline Extensible Business Reporting Language) vorzunehmen. XBRL ist ein Datenformat, welches einen standardisierten Austausch von Finanzinformationen ermöglicht sowie maschinell auslesbar ist. iXBRL bietet die Möglichkeit, XBRL-Informationen in ein anderes Format (z. B. eine xHTML-Webseite) einzubinden. Damit entsteht ein Dokument, dass sowohl für Menschen lesbar als auch maschinell auswertbar ist.

ESEF ist komplex und wird dennoch unterschätzt

Der Etikettierung liegt die ESEF-Taxonomie zugrunde. Diese basiert auf der IFRS-Taxonomie und wird fortlaufend weiterentwickelt und an IFRS-Änderungen angepasst. Die ESEF-Taxonomie enthält mehr als 5.000 hierarchisch strukturierte Elemente mit technischen Merkmalen in verschiedenen Sprachen und Referenzen auf die konkreten IFRS, die das jeweilige Element erfordern. Eine vollständige Liste der Elemente ist im Anhang IV der EU-Verordnung 2018/815 zu finden. So ist beispielsweise die Ertragssteuer im Zusammenhang mit Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses unter dem Präfix „ifrs_full“ mit dem Uniform Resource Identifier (URI) des Elementnamens „IncomeTaxRelatingToComponentsOfOtherComprehensiveIncome“ auszuzeichnen.

Für die Etikettierung einer Abschlussinformation wird das Element aus der ESEF-Taxonomie verwendet, das der rechnungslegungsbezogenen Bedeutung am nächsten kommt. Verwendet beispielsweise ein Unternehmen die Bezeichnung „investment properties“ für die Bilanzposition der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, so ist das bedeutungsgleiche Element „investment property“ zu wählen. Kommen mehrere Elemente in Frage, ist das Element mit der engsten Bedeutung zu wählen. Unternehmensindividuelle Erweiterungen der ESEF-Taxonomie sind zwar möglich, erfordern aber gewisse Voraussetzungen. Damit soll eine maschinelle Auswertbarkeit sichergestellt bleiben.  

ESEF will mit Sorgfalt implementiert werden

Eine ESEF-Implementierung erfordert toolseitige Unterstützung. Entweder setzt man auf Lösungen, die ein manuelles Hinzufügen von Etiketten ermöglichen, nachdem der Abschluss bereits erstellt und in xHTML umgewandelt wurde, oder man entscheidet sich für Lösungen, die eine ESEF-Etikettierung in den Abschlusserstellungsprozess integrieren. Am Markt finden sich zahlreiche Anbieter von Lösungen für ein ESEF-Reporting (z. B. workiva, SAP, firesys, LucaNet mit SmartNotes).

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Elementen können freiwillig weitere Elemente etikettiert werden, um sie leichter zugänglich zu machen. Das ist sinnvoll bei Informationen, die häufig von Abschlussadressaten nachgefragt werden. Hierunter können beispielsweise disaggregierte geografische Informationen im Rahmen der Segmentberichterstattung fallen. Statt der Anwendung des „Block Tagging“ können Anhangangaben freiwillig detailliert etikettiert werden. Die Umsetzung der Etikettierung erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein detailliertes IFRS-Know-how sowie Kenntnisse der ESEF-Taxonomie. Eine ESEF-Implementierung kann inhouse oder durch externe Dienstleister erfolgen. In jedem Fall sollten die Bereiche Rechnungswesen, IT und Investor Relations eng zusammenarbeiten.

ESEF geht wahrscheinlich auch in die dritte Runde

Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland sind gut beraten, wenn sie die notwendige Fach- und technische Kompetenz zu diesem neuen EU-weit einheitlichen elektronischen Format aufbauen. Die Ausweitung der Etikettierung auf weitere Anhangbestandteile hat die Anforderungen zu Jahresbeginn deutlich erhöht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass ESEF im nächsten Schritt auch für die nichtfinanzielle Berichterstattung zur Anwendung kommen wird. Davon wären Geschäftsjahre ab 1. Januar 2023 betroffen.


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