Joint Audit Day in Frankreich
Die Wirtschaftsprüfung steht vor einer europaweiten Reform. Im Mittelpunkt der Debatte: alternative Prüfungsmodelle wie das Joint Audit mit seinem 4-Augen-Prinzip. In Frankreich sind Gemeinschaftsprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse schon seit 1966 verpflichtend.
Was sind die Vorteile von Joint Audits? Welchen Einfluss haben sie auf die Marktstruktur? Welche Erfahrungen machen Prüfer*innen mit Joint Audits? Auf diese und weitere Fragen will die französische Aufsichtsbehörde für Abschlussprüfer am 29. November 2021 antworten: Sie lädt zum Joint Audit Day nach Paris.
Das Event richtet sich an Vertreter*innen von Unternehmen, Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Die Hybrid-Veranstaltung wird live aus dem Palais Brongniart (16, Place de la Bourse) übertragen. Alle Vorträge und Diskussionsrunden finden in englischer Sprache statt. Interessent*innen können sich online registrieren:
Bei einem Joint Audit gilt das 4-Augen-Prinzip: Zwei voneinander unabhängige Prüfungsgesellschaften prüfen die Zahlen gemeinsam und testieren den geprüften Abschluss gemeinschaftlich. Joint Audits stärken damit nicht nur die Qualität einer Abschlussprüfung – vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei – sie fördern auch die Vielfalt.
Allez les Bleus!
Tatsächlich haben die Erfahrungen in Frankreich gezeigt, dass Joint Audits ein geeignetes Instrument sein können, um neue Akteure auf dem Markt zu etablieren und einen Prüfermarkt mit höherer Wettbewerbsintensität zu erreichen. Bei unseren französischen Nachbarn sind auch sehr kleine Prüfungsgesellschaften oder Einzelprüfer mit der Prüfung von Public Interest Entities (PIE) betraut. Nach dem jüngsten Rapport Annuel der Aufsichtsbehörde gab es in Frankreich letztes Jahr 256 Prüfungsgesellschaften mit mindestens einem PIE-Mandat.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Haut Conseil du Commissariat aux Comptes (H3C) kürzlich in die aktuelle Reformdebatte auf europäischer Ebene eingeschaltet: In einem Schreiben an die Europäische Kommission sprach sich die französische Aufsichtsbehörde erneut für die Ausweitung von Joint Audits aus.
Seit dem 12. November läuft ein Konsultationsverfahren zur Vorbereitung einer Reform des Rechtsrahmens für Europas Wirtschaftsprüfung. Mit der „Öffentlichen Konsultation zur Verbesserung von Qualität und Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung“ hat die Europäische Kommission einen Prozess gestartet, der in ein Gesetzgebungsverfahren münden kann. Es gilt, die Marktvielfalt zu fördern und die Prüfungsqualität zu verbessern.
Weitere Informationen über den Haut Conseil du Commissariat aux Comptes und den Joint Audit Day finden Sie hier: https://www.h3c.org/
Dem Joint Audit haben wir auf unserem Wirtschaftsprüfungs-Blog eine Serie gewidmet: Was ein Joint Audit ist, lesen Sie in Teil 1 unserer Joint-Audit-Serie.
Teil 2 der Joint-Audit-Serie widmet sich der Vielfalt auf dem Prüfermarkt.
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